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Für die Versorgung mit Sicherheitsschuhen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme. Je nach Situation übernehmen die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit, Ihr Arbeitgeber oder die Berufsgenossenschaft die Kosten. Das OrthoPoint-Team berät Sie gerne persönlich zu Ihren individuellen Möglichkeiten!



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Ihre Fragen zu Sicherheitsschuhen – OrthoPoint hat die Antworten
Ich trage beruflich Sicherheitsschuhe – kann ich orthopädische Einlagen erhalten?
Ja! Wenn Ihr Arzt Ihnen orthopädische Einlagen oder spezielles Schuhwerk auch während der Arbeitszeit empfiehlt, sind Sie bei uns genau richtig. Wir versorgen Sie mit orthopädischen Maß-Einlagen, individuellen Schuhzurichtungen oder maßgefertigten Sicherheitsschuhen.
Wer übernimmt die Kosten für orthopädische Sicherheitsschuhe?
Die Kosten können von verschiedenen Kostenträgern übernommen werden – zum Beispiel von der Deutschen Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit, Ihrem Arbeitgeber oder der Berufsgenossenschaft.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung?
Sie können den Antrag stellen, wenn:
- Sie bereits einlagentragende Sicherheitsschuhe besitzen.
- Sie mindestens 15 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
- Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept) über Einlagen oder eine Schuhzurichtung am Sicherheitsschuh haben und
Was gilt, wenn ich weniger als 15 Jahre sozialversicherungspflichtig bin?
In diesem Fall können Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei der Agentur für Arbeit stellen.
Was muss ich tun, wenn die Berufsgenossenschaft zuständig ist?
Die notwendigen Formulare erhalten Sie direkt von Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft. Ihr Durchgangsarzt kann Sie bei der Antragstellung unterstützen. Wir helfen Ihnen anschließend gern beim Ausfüllen und Einreichen der Unterlagen.
Was übernimmt OrthoPoint für mich?
Wir kümmern uns um den Ablauf: Bringen Sie die ausgefüllten Formulare gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung und der OrthoPoint-Datenschutzerklärung in eine unserer Filialen.
Wir übernehmen den Rest: erstellen den Kostenvoranschlag, reichen ihn beim zuständigen Kostenträger ein und informieren Sie, sobald die Genehmigung vorliegt – dann starten wir direkt mit der Versorgung Ihrer Sicherheitsschuhe – selbstverständlich nach allen gültigen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV 112-191 / BGR 191).
Downloadbereich – OrthoPoint
OrthoPoint Datenschutzerklärung
Downloadbereich – Deutsche Rentenversicherung
In Abhängigkeit, ob es sich um einen Erst- oder Folgeantrag handelt, können Sie sich die entsprechenden Formulare herunterladen. Beachten Sie, ob sich bei einem Folgeantrag die Tätigkeit oder der Arbeitgeber geändert haben! Wir haben Ihnen die Download-Links nachfolgend zusammengestellt:
Erstanträge
G0100: Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte
GO133: Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die behinderungsbedingt zur Berufsausübung erforderlich sind
GO134: Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers zum Tragen von Fußschutz oder Arbeitsschuhen
GXA705: Ärtzlicher Befundbericht zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
Folgeanträge
G0135: Antrag auf Folgeversorgung oder Wechselversorgung für die orthopädische Ausstattung von Fußschutz oder für Arbeitsschuhe, sofern sich der Arbeitgeber nicht geändert hat
G0133: Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die behinderungsbedingt zur Berufsausübung erforderlich sind, sofern sich die Tätigkeit oder der Arbeitgeber geändert haben
G0134: Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers zum Tragen von Fußschutz oder Arbeitsschuhen, sofern sich die Tätigkeit oder der Arbeitgeber geändert haben
Downloadbereich – Agentur für Arbeit
Besteht die Sozialversicherungspflicht weniger als 15 Jahre, kann die Kostenübernahme bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Unabhängig davon, ob es sich um einen Erst- oder Folgeantrag handelt, können Sie sich die entsprechenden Formulare herunterladen. Wir haben Ihnen die Download-Links nachfolgend zusammengestellt.
BA Reha 101: Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
G0134: Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers zum Tragen von Fußschutz oder Arbeitsschuhen
10x in Franken. OrthoPoint Standorte.
Unsere Standorte in der Region – Fürth, Nürnberg, Erlangen – ermöglichen Ihnen kurze Wege, schnellen Service und persönliche Betreuung im Sanitätshaus bei Ihnen vor Ort.









